bjb_newsletter_popup
bjb_newsletter_popup
NEWSLETTER
Abonnieren Sie jetzt und bleiben Sie über neue Produkte und Angebote informiert.
Datenschutz *
Hier finden Sie unsere Datenschutzbestimmungen.

Bitte fügen Sie ein weiteres Produkt zum Vergleich hinzu.
bjb-ueber-uns-mitarbeiter-vier-maenner-in-einer-reihe-in-arbeitskleidung

Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte

Bekenntnis zum Schutz der Menschenrechte

Als international tätiges Unternehmen mit über 450 Mitarbeiter:innen und Tochtergesellschaften auf verschiedenen Kontinenten steht BJB in einer hohen Verantwortung für alle Beschäftigten und die Gesellschaft. Dieser Verantwortung sind wir uns bewusst und setzen uns aktiv für die Einhaltung von Gesetzen, Verhaltensstandards und Menschenrechten entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette ein. Wir fordern und fördern deren Einhaltung durch unsere Mitarbeiter:innen und unsere Geschäftspartner:innen und dulden weder Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung noch andere Menschenrechtsverletzungen.

Mit dieser Grundsatzerklärung verpflichten wir uns, die Achtung der Menschenrechte entlang unserer Wertschöpfungskette zu stärken und Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Sie wird regelmäßig überprüft und unter Beachtung relevanter Veränderungen weiterentwickelt.

We support global compact

(Inter-)Nationale Standards, Richtlinien und Organisationen

Grundlegend für unser unternehmerisches Handeln und die Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartner:innen sind die nachfolgenden internationalen Standards und Richtlinien:

  • Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN)
  • Die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
  • Die Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
  • Die zehn Prinzipien des UN Global Compact (UNGC)

Die zehn Prinzipien des UN Global Compact (UNGC)

Menschenrechte

  1. Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte unterstützen und achten.

  2. Unternehmen sollen sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen

Arbeitsnormen

  1. Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren.

  2. Unternehmen sollen für die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit eintreten.

  3. Unternehmen sollen für die Abschaffung von Kinderarbeit eintreten.

  4. Unternehmen sollen für die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit eintreten

Umwelt

  1. Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip folgen.

  2. Unternehmen sollen Initiativen ergreifen, um größeres Umweltbewusstsein zu fördern.

  3. Unternehmen sollen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien beschleunigen.

Korruptionsprävention

  1. Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung

1 - keine Armut
2 - kein Hunger
3 - Gesundheit und wohlergehen
4 - hochwertige Bildung
5 - Geschlechtergleichstellung
10 - weniger Ungleichheiten
11 - Nachhaltige Städte und Gemeinden
12 - Verantwortungsvolle Konsum- und Produktionsmuster
13 - Maßnahmen zum Klimaschutz
14 - Leben unter Wasser
15 - Leben an Land
16 - Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen
17 - Partnerschaften zur Erreichung der Ziele
Ziele für nachhaltige Entwicklung

BJB unterstützt die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung und leistet ihren Beitrag zur Erreichung der Sustainable Development Goals (SDGs). Mit der Mitgliedschaft im UN Global Compact bestärken wir unsere Verpflichtung zur Einhaltung der Menschenrechte sowohl in unserem eigenen Unternehmen als auch bei unseren Geschäftspartner:innen.

BJB team lacht

Verhaltenskodizes für Mitarbeiter:innen und Geschäftspartner:innen

Der BJB Verhaltenskodex ist eine verbindliche Leitlinie für alle Mitarbeiter:innen und Führungskräfte von BJB weltweit. Er orientiert sich am ZVEI-VDMA Code of Conduct und verpflichtet alle Beschäftigten, unsere definierten Werte im täglichen Handeln und im Umgang mit Geschäftspartnern:innen umzusetzen. Schulungen zum Verhaltenskodex und weiteren relevanten Themen finden für Mitarbeiter:innen zu Beginn ihrer Tätigkeit bei BJB und danach in regelmäßigen Abständen statt. Die Einhaltung des Verhaltenskodex wird durch die Geschäftsleitung überprüft.

Die Menschenrechtsrisiken im Bereich unserer Unternehmenstätigkeit bestehen vor allem in den vorgelagerten Wertschöpfungsketten. Für unsere Geschäftspartner:innen haben wir daher einen Lieferantenkodex (Supplier CoC) entwickelt, der verbindliche Kriterien für verantwortungsvolles Handeln nach ethischen und rechtlichen Standards festlegt. Damit wollen wir sicherstellen, dass unsere Geschäftspartner:innen und ihre Vorlieferanten die gleichen Vorgaben erfüllen, die für uns bindend sind. Er bezieht sich auf vier kritische Einflussbereiche: Unternehmensintegrität, Menschenrechte und Arbeitsstandards, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie Umweltschutz. Die schriftliche Erklärung zur Einhaltung unseres Lieferantenkodex ist verpflichtend für alle Geschäftspartner:innen des BJB Netzwerks. Seine Umsetzung überprüfen wir im Rahmen unserer Einkaufsmanagementprozesse, die eine umfassende Risikoanalyse sowie eine jährliche Risikobewertung aller wesentlichen direkten Lieferanten:innen beinhaltet.

Um systematisch Verstößen vorzubeugen oder entgegenzuwirken, haben wir Kanäle etabliert, über die Mitarbeiter:innen, Kunden:innen, Geschäftspartner:innen und Mitarbeiter:innen in der Lieferkette sowie alle weiteren Stakeholder regelwidriges Verhalten melden oder Bedenken äußern können. Die Meldung von Beschwerden können vertraulich und diskret an den Compliance-Beauftragten von BJB erfolgen.

Wir trainieren regelmäßig alle Mitarbeiter:innen zu unserem Verhaltenskodex, insbesondere zum richtigen Verhalten am Arbeitsplatz, zur ethischen Entscheidungsfindung und zur Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften. Unser Einkauf wird zudem regelmäßig speziell zum BJB Verhaltenskodex für Geschäftspartner:innen geschult.

Kontinuierliche Weiterentwicklung

Die Grundsatzerklärung werden wir regelmäßig überprüfen und anpassen, um aktuelle Veränderungen und Prozesse zu berücksichtigen. Über unseren Ansatz und unsere Fortschritte wie auch die eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf Menschenrechte berichten wir zudem jährlich in unserem Nachhaltigkeitsbericht.