Diese Bedingungen gelten für Produkte und Komponenten, die der Erwerber von der BJB GmbH & Co. KG, Werler Str. 1, 59755 Arnsberg (im Folgenden „BJB“ genannt) erworben hat, sofern BJB und der Erwerber diese Garantiebedingungen vertraglich, etwa durch Bezugnahme in den Vertragsdokumenten vereinbart haben. Soweit für die betroffenen Produkte und Komponenten nicht Gegenteiliges vereinbart ist, finden im Übrigen die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BJB GmbH & Co. KG (Stand 01/2018) Anwendung, soweit sie nicht aus den nachfolgenden Bestimmungen ein anderes ergibt.
Garantiezeitraum.
Vorbehaltlich der Einhaltung der hier dargelegten Bestimmungen wird dem Erwerber eine Garantie für nachfolgend beschriebenen Zeitraum gewährt.
- Für aktive Teile mit einer physischen Nennlebensdauer* gemäß BJB Produktbeschreibung >=50.000 Betriebsstunden gewährt BJB eine Garantie über einen Zeitraum von 5 Jahren.
- Für aktive Teile mit einer physischen Nennlebensdauer* gemäß BJB Produktbeschreibung <50.000 Betriebsstunden gewährt BJB eine Garantie über einen Zeitraum von 3 Jahren.
Der Garantiezeitraum beginnt mit jeweiliger Auslieferung der Produkte und Komponenten an den Erwerber.
* Lebensdauer für LED-Module nach TM-21 L70 (6k) gemäß Garantiebedingungen.
Garantievoraussetzungen.
Die Geltendmachung der Garantierechte nach diesen Bedingungen setzt voraus, dass die Produkte und Komponenten ordnungsgemäß montiert und entsprechend der Anweisungen von BJB betrieben worden sind.
Die Garantie erlischt, wenn an den Produkten oder Komponenten Änderungen oder Reparaturen durch Personen vorgenommen sind, die hierfür nicht qualifiziert sind. Der Erwerber hat hierzu ein Betriebsprotokoll zu führen und zum Zwecke der Prüfung vorzuhalten. Vertretern von BJB ist die Möglichkeit einzuräumen, die defekten Produkte im erforderlichen Umfang und im zeitlichen Rahmen zu begutachten.
Die Garantie für einzelne Produkte und Komponenten gilt unter der Voraussetzung, dass die Produkte oder Komponenten gemäß ihrer vereinbarten bzw. sich aus Produktveröffentlichungen von BJB ergebenden Spezifikationen und Richtlinien betrieben werden.
Ansprüche aus der Garantie sind BJB innerhalb von 30 Tagen nach Auftreten des Defektes schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung hat eine detaillierte Defektbeschreibung, die Angabe des verwendeten Systems, der Betriebsstunden und Schaltzyklen sowie Nennung des Installations-und Rechnungsdatums zu umfassen. Bleibt dies unbeachtet, sind Ansprüche aus der Garantie ausgeschlossen.
Ferner sind Garantieansprüche ausgeschlossen, soweit der angezeigte Defekt auf folgende Umstände zurückzuführen ist:
- unsachgemäßer Gebrauch, Missbrauch oder unsachgemäße Behandlung durch den Kunden oder einen Dritten, insbesondere Nichtbeachtung von Anweisungen oder technischen Hinweisen in der Bedienungsanleitung oder in den Produktdatenblättern, einschließlich Installationshinweisen in Katalogen und elektronischen Medien;
- anormalen Einsatzbedingungen (z.B. Umgebungstemperatur, Feuchtigkeit);
- fehlerhafte oder defekte Bauteile, die nicht zu den betreffenden BJB-Produkten oder Komponenten gehören, für die diese Garantie gewährt wird; oder
- Fehler oder Schwankungen in der Versorgungsspannung bzw. in den Stromkreisen außerhalb der zulässigen Toleranzgrenzen
Leistungen im Garantiefall.
Wird der Mangel BJB gegenüber innerhalb des Garantiezeitraums angezeigt, wird BJB nach eigenem Ermessen die defekten Produkte reparieren, ersetzen oder dem Erwerber den Produkteinkaufspreis erstatten. Sofern das Produkt nicht mehr verfügbar ist, behält BJB sich vor, den Ersatz durch ein vergleichbares Produkt zu leisten, welches ggf. geringe Abweichungen hinsichtlich Design und Produktspezifikation aufweisen kann. Defekte Produkte gehen bei Ihrem Austausch in das Eigentum von BJB über. Transportkosten trägt im Garantiefall BJB, ansonsten der Erwerber. Anfallende Kosten für die Demontage der defekten Produkte bzw. Produktteile und der Montage für die neuen Produkte werden im Rahmen der Garantie nicht von BJB übernommen. Weitergehende Schadensersatzansprüche, einschließlich Ansprüchen auf Ersatz von indirekten Schäden, Folgeschäden oder entgangenem Gewinn sind nach dieser Garantie ausgeschlossen.
Reichweite der Garantie.
Die vorliegende Garantie bezieht sich ausschließlich auf die Mortalität über der Nennausfallrate der Komponenten. Als Mangel und damit als Garantiefall im Sinne dieser Garantiebedingungen gilt ausschließlich der vollständige Ausfall der BJB Produkte bzw. Komponenten. Der Lichtstromrückgang oder die Farbverschiebung in Abhängigkeit von der Betriebsdauer bei LED-Modulen stellt keinen Ausfall der BJB Produkte bzw. Komponenten und damit keinen Garantiefall dar.
Aufgrund des technischen Fortschritts der LED-Technologie sowie der nutzungsbedingten Veränderung der Lichteigenschaften (wie z.B. Farbortverschiebung, Degradation) von Produkten kann es bei Nachlieferungen von LED-Modulen zu Abweichungen in den Lichteigenschaften gegenüber den Ursprungsprodukten kommen.
Der Garantiezeitraum wird durch Ausführung von Arbeiten, die unter diese Garantieleistung fallen, nicht verlängert.
Die Garantiebedingungen beziehen sich ausschließlich auf kaufmännische, gewerbliche Kunden.
Die vertraglichen oder gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Erwerbers gegen BJB bleiben von dieser Garantie unberührt.